Wir halten Sie auf dem Laufenden.

News 30.01.2012: Alle Steuerpflichtigen: Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit per E-Mail

Aufgrund der gesetzlichen Regelung in der Abgabenordnung beträgt die Frist zur Einlegung eines Einspruches einen Monat. Darauf, sowie auf die sonstigen Möglichkeiten des Einspruches, ist im Rahmen einer Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen. Unterbleibt eine solche Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie im Bescheid nur unrichtig erteilt, verlängert sich die Frist zur Einlegung des Einspruches auf ein Jahr seit Bekanntgabe des infrage stehenden Verwaltungsaktes.

Auf Basis dieser gesetzlichen Regelung hat nun aktuell das Finanzgericht Niedersachsen in seiner Entscheidung vom 24.11.2011 (Az: 10 K 275/11) geurteilt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, wenn das Finanzamt nicht ausdrücklich auch auf die Einspruchsmöglichkeit per E-Mail hinweist.

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Februar 2012.


News 09.01.2012: Alle Steuerpflichtigen: Einspruch bei Erstattungszinsen


Sofern ein Steuerbescheid mit einer Steuererstattung endet, verzinst der Gesetzgeber diese Steuererstattung, wenn der Bescheid später als 15 Monate nach Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraumes erlassen wird.

Überaus strittig in diesem Zusammenhang ist nun die steuerliche Behandlung der Erstattungszinsen im Zahlungszeitpunkt. Der Gesetzgeber hatte mit dem Jahressteuergesetz 2010 erst die steuerliche Erfassung im Einkommensteuergesetz geregelt. Mit offensichtlich rein fiskalisch motiviertem Hintergrund stellt sich jedoch der Gesetzgeber, so wie die Finanzverwaltung, auf den Standpunkt, dass diese Gesetzesänderung lediglich eine klarstellende Wirkung hatte, also insoweit auch schon vor der eigentlichen Gesetzesänderung galt.

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Januar 2012.


News 06.12.2011  Alle Steuerpflichtigen: Kosten für die erste Berufsausbildung


Lange wurde zu diesem Thema gestritten. Erst mit verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhof räumte der Sechste Senat des obersten deutschen Finanzgerichtes mit der Problematik auf. Grundlegender Tenor der verschiedenen Urteile: Auch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung, beispielsweise ein Hochschulstudium, können als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt werden.
Warum ist diese Einordnung der Aufwendungen bei den vorab entstandenen Werbungskosten so wichtig? Ganz einfach. Der Fiskus möchte Berufsausbildungskosten nur im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt wissen.Der Sonderausgabenabzug hat jedoch zwei ganz eklatante Nachteile.

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Dezember 2011.

 

News 01.11.2011  Kapitalanleger: Verlustverrechnungs-antrag bis zum 15. Dezember stellen!

Das Zeitalter der Abgeltungsteuer dauert in der Bundesrepublik an und so gilt auch in diesem Jahr, das Datum für einen Verlustverrechnungsantrag bei seiner Bank nicht zu verpassen. Stichtag ist hier wie in jedem Jahr der 15.12.2011.

Zum Hintergrund: Wenn jemand mehrere Bankverbindungen hat, dann kann er die Verluste im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen der einen Bank mit den Gewinnen aus Kapitalvermögen bei der anderen Bank miteinander verrechnen. Dies geschieht jedoch erst in der Einkommensteuererklärung. Damit dies gelingt muss der Steuerpflichtige bis zum 15.12. einen Antrag an die jeweilige Bank richten, damit diese den Verlust bescheinigt und in der Einkommensteuererklärung der Verlust bei der einen Bank mit den Gewinnen bei der anderen Bank verrechnet werden kann. .

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November 2011.


News 29.09.2011  Kapitalanleger: Nachbesteuerung von in der Schweiz angelegtem Schwarzgeld

Im Sommer dieses Jahres haben die Bundesrepublik Deutschland und die eidgenössische Schweiz ein neues Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert, welches auch eine Besteuerung von Vermögen, das deutsche Anleger in der Vergangenheit am deutschen Fiskus vorbei in schweizerischen Banken deponiert haben, beinhaltet.

Insgesamt sind zwei zentrale Besteuerungs-vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik und dem Alpenstaat daraus hervorzuheben:
1. Zunächst einmal empfiehlt es sich die Besteuerung künftiger Kapitalerträge zu betrachten. Auf schweizerische Zinsen und ähnliches müssen Anleger, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, zukünftig eine Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent zahlen. Die von der schweizerischen Bank einbehaltene Abgeltungsteuer wird dann anonym an den deutschen Staat überwiesen.

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Oktober 2011.


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